Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Dienstleistungen von Swiss Bodychange unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarung abgeändert oder ergänzt wurden.

1. Allgemeine Bestimmungen

Swiss Bodychange erbringt Dienstleistungen im Bereich Personal Training mit und ohne EMS Systemen (Functional Training, Gewichtsmanagement, Medical Fitness) und Gesundheitsmanagement (Ernährungsberatung, Laufcoaching, Firmenfitness, Workshops, Referate, Seminare). Die Leistungen von Swiss Bodychange dienen der Gesundheits-förderung sowie der allgemeinen Leistungssteigerung. Grundsätzlich dauert eine Dienstleistung von Swiss Bodychange brutto 60 Minuten sofern nicht anderweitig in separatem Vertrag geregelt (ausgenommen EMA/EMS Training). Eine Trainingseinheit im Bereich EMS Personaltraining dauert 20 Minuten. Einzelstunden oder Trainingseinheiten können innerhalb der ersten zwei Trainings an ein Abo angerechnet werden. 

2. Fragebogen und gesundheitliche Voraussetzungen

Der Gesundheitsfragebogen (Anamnesefragebogen) mit Kundenangaben zu aktuellem Gesundheitszustand und Zielsetzungen ist gleich zu Beginn vollständig auszufüllen und obligatorisch. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet die Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten und Swiss Bodychange zu informieren, falls sich im Verlauf der Zusammenarbeit etwas ändern sollte. Bei allfälligen gesundheitlichen Risiken kann vom Kunden/der Kundin eine ärztliche Untersuchung verlangt werden.

3. Datenschutz

Jegliche erhobenen persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden absolut vertraulich behandelt. 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Bei Abschluss eines Jahres- oder 2 Jahres-Abonnement hat der Kunde die Möglichkeit zwischen monatlicher Zahlung oder Einmalzahlung zu wählen. Der entsprechende Betrag ist jeweils vollständig vor dem ersten Training – des Monats oder des Jahres - zu überweisen. Alle weiteren Dienstleistungen, (Einzeltrainings, Ernährungsberatungen, Erstellung von Plänen, Coachings, Workshops etc.) werden am Tag des Bezugs zur Zahlung fällig.

 

5. Haftung und Versicherung

Befindet sich der Kunde/ die Kundin in ärztlicher Behandlung, hält dieser/diese vor dem Training Rücksprache mit seinem/ihrem Arzt und weist dem Trainer die Trainingsun-bedenklichkeit oder Einschränkungen in geeigneter Form (ärztliches Attest) nach.Insbesondere ist auf folgende Kontraindikatoren zu achten: Epilepsie, Herzschrittmacher, Schwangerschaft, schwere Durchblutungsstörungen, Bauchwand- oder Leistenhernie, Tuberkulose, Tumorerkrankungen, Arteriosklerose im fortgeschrittenem Stadium, arterielle Durchblutungsstörungen, schwere neurologische Erkrankungen, Diabetis mellitus, fieberhafte Erkrankungen, akute bakterielle bzw. virale Prozesse, akute Blutungen bzw. starke Blutungsneigung (Hämophilie).Der Kunde/die Kundin ist sich bewusst, dass bei physischem Training immer ein gesundheitliches Restrisiko besteht. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Kunden/der Kundin. Damit zusammenhängende Forderungen 

können bei Swiss Bodychange nicht geltend gemacht werden. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die der Kunde/die Kundin im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Swiss Bodychange durch Selbstverschuldung erleidet, ist ausgeschlossen.

6. Anmeldung und Vertrag

Die Anmeldung zum Personal Training oder anderer Dienstleistungen erfolgt mündlich oder schriftlich direkt bei Swiss Bodychange. Der jeweilige Abonnementsvertrag ist nach gegenseitigem Unterzeichnen, respektive nach dem unterzeichnen des Gesundheits-fragebogens (Anamnesefragebogen) und mit Beginn des Personal Trainings oder der jeweiligen Dienstleistung rechtskräftig. Der Kunde/die Kundin erklärt damit die Anerkennung der vorliegenden AGB.

7. Abmeldungen von Terminen

Der Kunde/die Kundin hat das Recht bis 24 Stunden vor Beginn einer gebuchten einzelnen Personal Trainingseinheit sich von dieser kostenfrei abzumelden. Danach ist eine kostenfreie Abmeldung nicht mehr möglich, respektive wird die ausgefallene Trainingseinheit in Abzug gestellt. Bei Verspätung des Kunden/der Kundin besteht kein Anrecht auf Kompensation der Dienstleistung. Swiss Bodychange behält sich vor, Termine in dringenden Fällen kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.

8. Krankheit oder Unfall

Kann ein EMS Jahres – oder 2 Jahres-Abonnement infolge Krankheit oder Unfall während mehr als eines Monates nicht mehr genutzt werden, so besteht nach vorweisen eines Arztzeugnisses die Möglichkeit, die Zahlung während der Verletzungsphase zu sistieren. Nach Rückkehr in das EMS Training beginnt die Vertragslaufzeit der gewählten Abonnementvariante automatisch wieder von vorne. Es besteht kein Recht auf Rückerstattung von Einzeldienstleistungen oder Abonnementen.

9. Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit

Bei vorübergehenden Einschränkungen der Leistungen oder Kürzungen in der Angebotspalette besteht von Seiten des Kunden/der Kundin kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.

10. Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung durch den Kunden/die Kundin

Werden die Dienstleistungen von Swiss Bodychange nicht beansprucht, besteht von Seiten des Kunden/der Kundin kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel-Stadt.